Hygiene
Hygieneplan
Für Einrichtungen der Med. Fußpflege
nach § 36 Infektionsschutzgesetz
Inhaltsverzeichnis:
1. Basishygiene
1.1 Hygieneanforderungen an Räume und Ausstattung
1.2 Hygieneanforderungen an Instrumente und Tätigkeiten
1.3 Reinigung und Desinfektion
1.4 Wäsche
1.5 Abfall
2.Tätigkeiten außerhalb der Behandlungseinrichtungen
3. Erste Hilfe
4. Impfungen
1. Basishygiene
1.1 Anforderungen an Räume und Ausstattung
- Der Arbeitsplatz, an dem Eingriffe am Menschen - wie bei der medizinischen
Fußpflege - vorgenommen werden, soll in einem vom Wartebereich
gesonderten Raum (oder Räumen) liegen. In diesem Raum sind nur die zum
Eingriff am Patienten notwendigen Arbeitsmittel und Materialien griffbereit
vorzuhalten.
- Der Arbeitsplatz muss ausreichend beleuchtet und gut belüftet sein.
- Händedesinfektionsmittelspender und Abwurfbehälter vorhanden sein.
- Die Verwendung von Handtüchern und Stückseife, die von mehreren
Personen benutzt werden, sind abzulehnen.
- Fußböden und Wände am Arbeitsplatz müssen nass zu reinigen und
gegebenenfalls zu desinfizieren sein. Auch Einrichtungsgegenstände, wie
z. B. Arbeitsflächen, Liegen und Stühle am Arbeitsplatz, müssen für eine
Feuchtreinigung und -desinfektion geeignet sein.
- Anzahl und Ausstattung der Sanitärräume müssen der Größe der Einrichtung
und der Mitarbeiterzahl gemäß Arbeitsstättenverordnung entsprechen.
Es müssen separate Toiletten für Patienten und Personal vorgehalten werden.
- Für die Aufbewahrung der Privatkleidung und der Patienten ist eine ausreichend große Garderobe zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- und Schutzkleidung des Personals muss getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt werden.
- Am Arbeitsplatz darf nicht gegessen, geraucht und getrunken werden und
auch keine Nahrungsmittel deponiert werden.
- Begleitpersonen sollten sich nicht im unmittelbaren Eingriffsbereich aufhalten
und einen Abstand von mindestens einem Meter zur Behandlungszone einhalten.
1.2 Hygieneanforderungen an Instrumente und Tätigkeiten
- Instrumente und Geräteteile, wie Schleif- und Fräskörper, Rasier- und Scherköpfe sind nach jeder Anwendung zu desinfizieren.
- Alle Instrumente, die bei der bestimmungsgemäßen Anwendung nicht die Haut verletzen, sind nach jeder Anwendung zu desinfizieren. Beispiele für diese
Instrumente sind Pinzetten und andere Instrumente für die Fußpflege.
- Nach einer Kontamination mit Körpersekreten ist immer eine Desinfektion
notwendig.
- Schüsseln und ähnliches sind nach jedem Gebrauch zu reinigen und Fußbadewannen sind zu desinfizieren (Wischdesinfektion).
- Waschbecken sind entsprechend der Benutzungsfrequenz täglich, mindestens aber 1x wöchentlich zu reinigen.
- Nach Kontamination mit potenziell infektiösen Körpersekreten sind diese
desinfizierend zu reinigen.
- Einwegmaterial ist nach der Anwendung zu entsorgen.
Vorbereitung des Arbeitsplatzes vor dem Eingriff bzw. der Behandlung:
- Die Arbeitsfläche, auf der die zur Behandlung benötigten Instrumente und
Materialien vorbereitet werden, muss aufgeräumt, sauber und mit einem auf
seine Wirksamkeit geprüften Mittel aus der Desinfektionsmittelliste der
Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) desinfiziert sein.
- Fußauftritte, -auflagen und alle Kontaktflächen, mit denen der unbekleidete Fuß in der Fußpflege in Berührung kommt, können mit einer nach jedem Patienten zu wechselnden Papier- oder Textilauflage abgedeckt werden oder
sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren.
Vorbereitung des Personals
- Arbeits- und Schutzkleidung einschließlich der persönlichen Schutzausrüstung sind bereitzustellen und regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln und zu reinigen.
- Das Personal soll bei der Arbeit kurzärmlige Kleidung tragen, um den Kontakt der Ärmel mit den Instrumenten und mit der verletzten Haut zu vermeiden.
- Lange Haare sind zusammen zu binden.
- Während der Arbeit ist Schmuck wie Ringe, Armreifen, Armbanduhren aus
Gründen der Verletzungsgefahr für Personal und Patienten und des Entstehens von Lücken bei Reinigung und Desinfektion abzulegen.
- Die Hände sind bei Beginn der Arbeit gründlich mit Flüssigseife aus Spendern
(keine Stückseife) zu waschen, zu trocknen und mit einem auf seine Wirksamkeit geprüften alkoholischen Händedesinfektionsmittel (DGHM - Liste bzw. VAH ) zu desinfizieren.
- Eine Händedesinfektion soll auch nach Benutzung der Toilette erfolgen.
- Das Händedesinfektionsmittel ist aus Einwegplastikflaschen zu entnehmen. Diese sind an zentralen Stellen im Arbeitsbereich vorzuweisen, vorzugsweise am Waschbecken.
Händedesinfektion: Ca. 3 – 5 ml des Händedesinfektionsmittels sind
in die trockenen Hände einzureiben, dabei müssen Fingerkuppen und Fingerzwischenräume, Daumen und Nagelfalze berücksichtigt werden.
Während der vom Hersteller des Präparates vorgeschriebenen Einwirkzeit müssen die Hände vom Desinfektionsmittel feucht gehalten werden. (Händedesinfektion nach EN 1500)
- Bei allen Eingriffen, bei denen Kontakt mit Blut, Serum, ansteckenden oder
verdächtigen Hauterscheinungen (z. B. mit mykotischem Gewebe in der Fußpflege), vorhersehbar ist, müssen allergenarme Einweghandschuhe getragen werden.
· Diese müssen nicht steril sein, jedoch frisch aus einer Originalverpackung vor Beginn des Eingriffs entnommen werden.
· Die Handschuhe müssen nach jeder Behandlung, bei der sie z. B. mit Blut oder Eiter kontaminiert wurden oder bei der Behandlung von Patienten mit Mykosen, Fußwarzen oder vergleichbaren Erkrankungen getragen wurden, gewechselt und entsorgt werden.
· Auch bei einer Perforation sind die Handschuhe zu wechseln.
· Nach Ablegen der Handschuhe ist immer eine Händedesinfektion durchzuführen.
· Bei Verletzungen oder Hauterkrankungen des Personals an den Händen sind bei jedem Patientenkontakt Einweghandschuhe zu tragen.
Gegebenenfalls (z.B. bei eitrigen Hautveränderungen) muss ein
Patientenkontakt bis zur Ausheilung unterbleiben.
- Zum Schutz vor Chemikalien (z.B. Flächen-und Instrumentendesinfektionsmittel
sowie Reinigungsmittel) müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden.
- In der Einrichtung sind Voraussetzungen für die Pflege der Hände zu schaffen. Dabei ist es sinnvoll, eine schnell einwirkende Hautcreme in Tuben oder Spendern bereitzuhalten. Die Entnahme von Hautschutzsalbe aus Dosenist nur mit Einwegspateln, die nach jedem Gebrauch verworfen werden, gestattet.
- Bei Eingriffen mit Staubbildung oder möglichem Verspritzen von Flüssigkeit
sollen aus Gründen des Arbeitsschutzes Schutzbrille und Mund-Nasen-Schutz
getragen werden.
Vorbereitung des Patienten
Vor der Behandlung hat eine Aufklärung und Beratung des Patienten über
mögliche Gesundheitsgefahren und Nachbehandlungen zu erfolgen.
Dies ist zu dokumentieren.
Die Dokumente sollten 10 Jahre aufbewahrt werden.
- Vor Beginn der Behandlung ist das Hautareal, an dem der Eingriff
durchgeführt werden soll, einer gründlichen Inspektion zu unterziehen.
Liegen augenscheinlich krankhafte Hautveränderungen vor, die nicht zur
vorliegenden Überweisung und Diagnose passen, ist dem Patienten dringend
ein Arztbesuch anzuraten und der Eingriff zu unterlassen.
- Bei Eingriffen, bei denen die Haut verletzt wird, z. B. bei der Entfernung von
Warzen oder Hühneraugen bzw. bei der Behandlung von eingewachsenen
Nägeln und beim Vorliegen von Haut- oder Nagelmykosen sind vor
Behandlungsbeginn zugelassene Antiseptika bzw. Hautdesinfektionsmittel aus der DGHM - Liste auf die Haut zu sprühen oder mit einem sterilisierten Tupfer auf die Haut aufzutragen. Dabei ist auf eine ausreichende Einwirkungszeit zu
achten.
Nach der Behandlung
Durch die Behandlungsmaßnahme entstandene Wunden sind bei Bedarf
abschließend mit einem Wundverband (z. B. Mull oder Pflaster) abzudecken. Dieser
soll aus einer Originalverpackung direkt entnommen werden.
Wenn antiseptische Salben als abschließende Abdeckung der Haut benutzt werden sollen, dann können diese aus einem größeren Topf entnommen werden. Die Entnahme hat über Einwegspatel, die nach Benutzung verworfen werden (nicht
durch die Hand oder durch Einwegtücher), zu erfolgen.
Alle Behandlungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden.
1.3 Reinigung und Desinfektion
Instrumentenaufbereitung
- Benutzte Instrumente sind in der Reihenfolge Desinfizieren (in zerlegter
Form), Reinigen, Spülen, Trocknen, Pflegen, Prüfen und ggf. Sterilisieren wieder aufzubereiten.
- Einweginstrumente sind nicht wieder aufzubereiten.
- Bei der Desinfektion sind thermische, chemothermische und chemische
(manuelle) Verfahren möglich.
- Maschinelle Verfahren sind zu bevorzugen.
- Die Verwendung von Mitteln und Verfahren mit Wirksamkeit gegen Hepatitis-B-Viren und Pilze ist notwendig (DGHM - Liste bzw. VAH).
- Wiederverwendete Instrumente und Geräte (z. B. Kabel und Motoren), die bei
der Behandlung durch Patientenkontakt kontaminiert wurden , aber nicht in
eine Desinfektionslösung eingelegt werden können, müssen entweder wirksam vor Kontamination bei Patientenkontakt geschützt werden (Schutzhülle) oder nach jeder Benutzung an einem Patienten wisch- oder sprühdesinfiziert werden.
Maschinelle Aufbereitung:
- Zu bevorzugen ist für hitzebeständige Materialien die maschinelle
Aufbereitung durch thermische Reinigung und Desinfektion in einem
Reinigungs- und Desinfektionsgerät. Dabei kann das Instrumentarium bis zu maximal 8 Stunden trocken in einem geschlossenen Behälter zwischengelagert und dann aufbereitet werden.
· Temperatur und Einwirkzeit sind nach Herstellerangaben auszuwählen und streng zu beachten.
· Die Vorteile dieses Verfahrens bestehen im größeren Schutz des Personals vor Verletzungen, Hautschäden, vor Sensibilisierung gegenüber Desinfektionsmitteln und einer Sicherheit des Verfahrens in Bezug auf den Desinfektionserfolg.
Manuelle Aufbereitung:
Die zu desinfizierenden Instrumente werden sofort nach Gebrauch in einer
Instrumentendesinfektionsmittel-Lösung abgelegt. Anwendungskonzentrationen nach Herstellerangaben sind zu beachten.
- Dabei ist darauf zu achten, dass das Instrumentarium vollständig von der
Lösung bedeckt ist. In den Hohlräumen der Instrumente dürfen keine
Luftblasen eingeschlossen sein.
Die Behälter mit der Desinfektionsmittellösung und den eingelegten Instrumenten und Materialien sollen über einen dicht sitzenden Deckel und ein herausnehmbares Sieb verfügen.
- Erst nach Ablauf der vom Hersteller empfohlenen Einwirkzeit können die
Instrumente und Geräte wieder entnommen werden. Die Einwirkzeit wird vom
Einlegen des letzten Instruments an gerechnet. Das Instrumentarium ist der
Desinfektionsmittelwanne zu entnehmen und gründlich unter fließendem
Wasser abzuspülen.
- Die Desinfektionslösung ist entsprechend den Herstellerangaben zu wechseln. Bei optischer Verschmutzung ist sofort ein Wechsel vorzunehmen.
- Empfohlen werden Mittel auf Aldehydbasis (DGHM- Liste).
- Da bei manueller Aufbereitung Verletzungsgefahr für den Aufbereiter besteht, wird die Desinfektion vor der Reinigung durchgeführt.
- Die Reinigung kann durch den Einsatz eines Ultraschallbades, insbesondere
für schlecht zu reinigende Instrumente (z. B. Fräser), wesentlich verbessert
werden. Es müssen aber spezielle, für ein Ultraschallbad zugelassene
Reinigungsmittel verwendet werden.
- Danach sorgfältige Trocknung.
- Bei allen Aufbereitungsmaßnahmen sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Reinigung von Flächen und Einrichtungsgegenstände
Bei der Desinfektion von Flächen ist ein Flächendesinfektionsmittel auszuwählen,
das Bakterien, Viren und Pilze abtötet (DGHM - Liste – Wirkungsbereich A und B).
- Bei Fußböden und Oberflächen, die nicht mit potenziell infektiösem Material
kontaminiert wurden (keine Verunreinigung insbesondere durch Blut oder
andere Körperflüssigkeiten) ist die tägliche Feuchtreinigung ausreichend.
- Der Fußboden am Arbeitsplatz ist wegen des Verunreinigungsrisikos durch Blut täglich am Arbeitsende einer Wischdesinfektion zu unterziehen.
- Anwendungskonzentration und Einwirkzeit des Flächendesinfektionsmittels ist
nach Herstellerangaben auszuwählen und einzuhalten.
- Nach der Behandlung von Patienten mit Hautinfektionen sind auch Sitz- oder
Liegeflächen zu desinfizieren.
Sonst reicht eine Reinigung und ein Wechsel der Unterlage pro Patient.
- Die Desinfektion von Flächen erfolgt als Scheuer-Wisch-Desinfektion ggf.
auch unter Verwendung von mit Desinfektionsmittel getränkten Tüchern.
Dabei sind Schutzhandschuhe zu tragen.
- Wenn die Fläche z. B. mit Blut (auch in kleinen Mengen, beispielsweise
Bluttropfen) verunreinigt ist, wird dieses vor der Desinfektion der Fläche gezielt mit einem desinfektionsmittelgetränkten, saugfähigen Tuch (z. B.Zellstoff) beseitigt.
- Gröbere Verunreinigungen, Hautschuppen, Nagel- und Hornhautspäne
werden mit dem Abdeckmaterial entfernt. Die Späne sollten nach jeder
Behandlung zusammengekehrt und entsorgt bzw. aufgesaugt werden.
1.4 Wäsche
Verschmutzte Wäsche, wie Abdecktücher, Schutzkleidung oder textile Handtücher
sind in Wäschesäcken für unreine Textilien zu sammeln und in einem
Haushaltswaschautomaten bei mindestens 60 C° zu waschen.
Die Wäsche darf nicht im privaten Bereich gewaschen werden.
Mit Blut und anderen Körpersekreten verunreinigte Wäsche ist desinfizierend zu
waschen (DGHM- Liste).
1.5 Abfall
Zur Aufnahme der anfallenden Abfälle ist in gut zu reinigender und zu
desinfizierender Abfalleimer mit Müllbeutel und Deckel direkt am Arbeitsplatz
erforderlich.Der Deckel soll geschlossen und nur mit dem Fuß zu öffnen sein.
Einmalrasierer ohne Klingen können mit dem Abfall entsorgt werden. Rasierklingen,
Nadeln und andere spitze und scharfe Abfälle müssen in einen stich- und
bruchsicheren Behälter abgeworfen und verschlossen im Hausmüll entsorgt
werden.
Mit Blut und anderen Körpersekreten/- Ausscheidungen behafteter Abfall ist
getrennt vom übrigen Müll in feuchtigkeitsdichten Behältern zu sammeln, um innerhalb der Einrichtung eine Weiterverbreitung von eventuell vorhandenen Krankheitserregern zu verhindern. Anschließend kann dieser getrennt gesammelte Müll gemeinsam mit dem Hausmüll täglich entsorgt werden.
Kein Umfüllen.
Verletzungen an benutzten Materialien sind zu vermeiden.
2. Tätigkeiten außerhalb der Einrichtung
(Hausbesuche, Hausbehandlungen, Messen usw.)
Eine Flächendesinfektion ist im unmittelbaren Arbeitsbereich durchzuführen.
Benutzte Instrumente müssen in stich- und bruchsicheren Behältern zurück
transportiert und der Aufbereitung zugeführt werden. Falls der Transportbehälter wiederverwendet werden soll, ist er zu desinfizieren.
Es ist erforderlich, die der Anzahl der erwarteten Patienten entsprechende Menge an sterilen Instrumenten bereitzuhalten.
3. Erste Hilfe
Geeignetes Erste-Hilfe-Material
· Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157
Verbrauchte Materialien (z. B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen und Kontrollen der Haltbarkeiten des Inhaltes der Erste-Hilfe-Kästen sind durchzuführen.
Parallel zur Erstversorgung ist zu entscheiden, ob sofortige ärztliche Hilfe zur weiteren Versorgung des Verletzten hinzuzuziehen ist.
Tel. Notarzt: 112
Zufällige Verletzung des Patienten
- Blutstillung wird durch leichten Druck mit einem sterilisierten Tupfer, gegebenenfalls in mehreren Lagen, erreicht.
- Anschließend Versorgung der Wunde mit einem Pflaster falls erforderlich.
- Wenn größere Wunden entstanden sind, dann ist das weitere Verfahren durch
einen Arzt zu entscheiden.
Verletzung des Personals
- Nach Verletzung des Personals und Kontakt der Wunde/Verletzung mit
potentiell infektiösen Material, insbesondere Blut des Patienten, ist dieser zu befragen, ob er an einer Virushepatitis erkrankt war oder ist, HIV-positiv ist
oder an anderen ansteckenden Krankheiten leidet.
- Die mögliche Infektionsquelle ist namentlich festzuhalten.
· Bei Stich- oder Schnittverletzung mit vorher am Patienten eingesetztem und noch nicht wiederaufbereitetem Instrumentarium ist generell der Blutfluss durch Druck auf das umliegende Gewebe
(mindestens 1 Minute) zu fördern und die Wunde danach mit dem in der
Einrichtung üblichen Hautantiseptikum zu desinfizieren und mit einem Verband oder Pflaster abzudecken.
· Bei mutmaßlicher oder gesicherter HIV- bzw. Hepatitisvirus-Infektion
des Patienten ist zunächst eine intensive antiseptische Spülung der
Stich- oder Schnittstelle mit einem gelisteten alkoholischen oder einem
iodophorhaltigen Hautdesinfektionsmittel (DGHM - Liste) vorzunehmen.
- Eventuell ist eine mit einem Antiseptikum getränkte Kompresse auf die Wunde
aufzulegen.
- Danach ist eine Vorstellung beim Hausarzt oder Durchgangsarzt zu veranlassen und der Unfall zu dokumentieren.
4.Impfungen
Wenn im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eine tätigkeitsspezifische Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe mit geringem oder mäßigem Risiko festgestellt wird und ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht, hat der Arbeitgeber den Beschäftigten gemäß § 15 (4) BioStoffV eine Impfung anzubieten und die Kosten zu tragen. Eine Beratung durch den Betriebsarzt bzw. ermächtigten Arzt ist erforderlich. Die wirksamen Impfstoffe sind z. B. in den Impfempfehlungen der
Ständigen Impfkommission (STIKO) veröffentlicht.
Ein aktueller Impfschutz soll in Abhängigkeit von der Tätigkeit und
Expositionsmöglichkeit für Hepatitis B vorliegen.
Stand: 2011